Störungsmeldung?

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Formulare zum Download.

Willkommen auf der von der Deutschen Kreditwirtschaft (DK) betriebenen Seite zur Meldung wesentlicher Störfälle innerhalb des girocard-Systems und des Deutschen Geldautomaten-Systems.

Das „Revised major incident reporting framework for payment schemes, payment arrangements and retail payment systems“ („Rahmenwerk“) des Eurosystems ist verpflichtend für die DK als Betreiber des girocard-Systems sowie des Deutschen Geldautomaten-Systems. Es stellt den Rahmen für die Meldung wesentlicher Störfälle an die Deutsche Bundesbank und das Eurosystem dar. Das Rahmenwerk legt die Regelungen für die Berichterstattung über größere Betriebs- und Sicherheitszwischenfälle fest, einschließlich Cyber-Zwischenfälle, deren negative Auswirkungen bereits eingetreten sind oder wahrscheinlich eintreten werden.

Um den Meldepflichten gegenüber der Deutschen Bundesbank und dem Eurosystem gerecht werden zu können, ist die DK auf die Mitwirkung der Systemteilnehmer angewiesen. Betroffen sind die am girocard- und Deutschen Geldautomaten-System teilnehmenden Institute, (Online-) Netzbetreiber, Betreiber digitaler Karten, Key Administration Center (KAC), Autorisierungszentren, Kopf- und Übergabestellen sowie die Eingangsstellen für Online-Netzbetreiber.

Diese sind aufgefordert, Störfälle im girocard-System an die DK unter meldung@vorfall-girocard.eu über das vom Eurosystem bereitgestellte Formular (Excel-Dokument) zu melden. Die Einstufung, ob ein systemweiter wesentlicher Störfall vorliegt, obliegt der DK – gegebenenfalls unter Berücksichtigung von weiteren Informationen. Die Systemteilnehmer sind daher verpflichtet, Störfälle zu melden, unabhängig davon, ob ein Störfall als wesentliche Beeinträchtigung angesehen wird oder nicht.

Eine Meldung von Störfällen muss sofort nach dem Bekanntwerden der Störung erfolgen, auch dann, wenn Ursache und Auswirkung noch nicht im Detail bekannt sind. Um den Vorfall von Seiten der DK so früh wie möglich einschätzen zu können, sind hierfür erforderliche Angaben im Freitextfeld (Short Description of the Incident) einzutragen.

Die unverzügliche Meldung der Störfälle über das vom Eurosystem bereitgestellte Formular (Excel-Dokument) liegt über die aufsichtsrechtliche Meldepflicht hinaus im Interesse aller Teilnehmer, um eventuelle Einschränkungen zügig beheben und die Aufrechterhaltung der Systemstabilität des Gesamtsystems gewährleisten zu können.

Diese Meldung zu Störfällen gegenüber der DK entbindet nicht von ggf. weiteren möglichen aufsichtsrechtlichen Meldepflichten (z.B. an die BaFin oder das BSI). Diese bestehen unabhängig vom Meldewesen an das Eurosystem weiter.